Teilnahmebedingungen

„Bester Händler des Jahres“, „Bester Online-Händler des Jahres“ und „Bestes Franchise-Unternehmen des Jahres“​

1. ALLGEMEINES
a. Die SOYUAR GmbH, ist für die Durchführung und die Organisation der Wahlen „Bester Händler des Jahres“, „Bester Online-Händler des Jahres“, „Bestes Franchiseunternehmen des Jahres“ und alle damit verbundenen Sonderpreise in Deutschland und Österreich verantwortlich.

2. Zeitplanung
a. Die Wahlen werden einmal jährlich durchgeführt. Die geplanten Daten für die Ausgabe 2023/2024 sind:

Juni 2023: Beginn des Abstimmungszeitraums
September 2023: Ende des Abstimmungszeitraums
Oktober 2023: Bekanntgabe der Gewinner
November 2023: Preisverleihung

Die Wahlen finden jährlich auf nationaler Ebene statt.

b. Eigentümer der Marken „Bester Händler des Jahres“, „Bester Online-Händler“ des Jahres“, „Bester Franchisegeber des Jahres“ ist Heike Labetzki, die die Nutzung der Lizenzen verwaltet. Für die Betreuung der Kunden, die Organisation der Preisverleihung und die Rechnungsstellung ist die SOYUAR GmbH verantwortlich. Die SOYUAR GmbH besitzt die Nutzungsrechte für die genannten Marken.

3. TEILNAHME
a. Alle Handelsketten oder Franchise-Zentralen, die mindestens 5 Geschäfte in Österreich haben, können an der Wahl „Bester Händler des Jahres“ teilnehmen. Im Falle der Wahl „Bester Online-Händler“ können alle Handelsketten mit einem Online-Shop oder Online-Geschäfte teilnehmen.

b. Alle Händler können die Verbraucher und Kunden in ihrer Kommunikation, in Newslettern, am POS und in den sozialen Netzwerken auf die Wahlen aufmerksam machen und zur Abstimmung aufzurufen.

c. Um für einen der Titel nominiert zu werden, müssen die teilnehmenden Händler mindestens 150 Stimmen erhalten. Wenn kein Händler, Online-Shop oder Franchiseunternehmen diese Bedingung in einer Kategorie erfüllt, behält sich der Organisator vor, diese Grenze zu reduzieren.

d. Die Gewinner jeder Kategorie können eine Lizenz von SOYUAR erwerben, um das Logo in der jeweiligen Kategorie für 12 Monate ab der offiziellen Bekanntgabe der Gewinner in der Kommunikation zu nutzen. Die Gebühr für die Nutzung des Logos richtet sich nach den Medien, in denen das Logo eingesetzt werden soll.

4. LIZENZ
a. SOYUAR gewährt den Preisträgern das ausschließliche Recht, das Logo in den Kategorien zu verwenden, in denen sie zum Gewinner gewählt wurden. Das Recht zur Nutzung des Logos gilt nur für den im Lizenzvertrag vereinbarten Zeitraum.

b. Die Logos „Bester Händler des Jahres“, „Bester Online-Händler“ des Jahres“, „Bester Franchisegeber des Jahres“ in Österreich dürfen vom Preisträger in der Kommunikation verwendet werden, je nachdem, welche Art von Lizenz er erworben hat.

c. Der Gewinner verpflichtet sich, das Logo nicht ohne schriftliche Vereinbarung und Genehmigung von SOYUAR zu nutzen.

5. METHODE DER WAHL
a. Die Teilnehmer gelangen über die Webseite www.besterhaendlerdesjahres.at oder über die individuellen Links der Händler zum Online-Fragebogen.

b. Die Verbraucher stimmen für ein Unternehmen in einer Kategorie ab, und bewerten die Händler in verschiedenen Aspekten u.a. Preis, Service, Sortiment auf einer Skala von 0-10, wobei 10 die beste Punktzahl ist.

c. Verbraucher können für mehrere Unternehmen abstimmen, jedoch nur jeweils einmal pro Kategorie.

d. Darüber hinaus werden ebenfalls die soziodemografischen Daten erhoben und die Wichtigkeit der Aspekte im Hinblick auf die Wahl der Einkaufsstätte abgefragt.

e. Für den Fall eines Gewinnspiels für die teilnehmenden Verbraucher, geben diese ihre Email-Adresse an.

f. Die Ermittlung des Gewinners pro Kategorie erfolgt auf Basis der durchschnittlichen Bewertung in allen Aspekten, der Händler mit dem höchsten Durchschnittswert ist der Preisträger in der Kategorie. Für die Auswertung werden verschiedene methodische Ansätze herangezogen, um den Sieger eindeutig zu ermitteln.

g. Bei Mehrfachbewertungen von einer IP-Adresse, wird jeweils nur eine Bewertung berücksichtigt.

h. Es erfolgt eine Überprüfung der Streuung der Bewertungen in den einzelnen Aspekten im Vergleich mit den Werten des gesamten Samples, um eine Manipulation der Wahlergebnisse zu Gunsten eines Händlers zu vermeiden.

i. Wenn die Verbraucher für ein eventuelles Gewinnspiel ihre Email-Adresse angeben, behält sich der Organisator vor, ebenfalls eine Überprüfung der Adressen vorzunehmen. Bei mehreren Bewertungen von einer Email-Adresse oder eines Firmenaccounts wird nur jeweils eine Bewertung berücksichtigt.

j. Der Organisator behält sich vor, teilnehmende Händler von der Wahl zu disqualifizieren, wenn die Überprüfung der vorgenannten Kriterien Anlass zur Annahme gibt, dass von Seiten des jeweiligen Händlers versucht wurde, die Wahlergebnisse zu seinen Gunsten zu manipulieren. Eine Disqualifizierung kann auch nach Beendigung der Wahl und Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgen, wenn eine erneute Prüfung der Ergebnisse auf eine versuchte Manipulation hinweist.

6. BERICHTE ZUR WAHL
Mit den aus der Umfrage gewonnenen Daten werden folgende Berichte erstellt, die von allen Teilnehmern erworben werden können.

a. Basis-Bericht: Auswertung der Umfrage mit den Vergleichszahlen der Wettbewerber.

b. Basic-Bericht inkl. 5 Zusatzfragen: Zusätzlich zum Basis-Bericht erhält der Händler eine Auswertung zu den von ihm gestellten Zusatzfragen. (Bericht muss vor Beginn der Wahl bestellt werden)

c. Filial-Bericht: Basic-Bericht und zusätzliche Auswertung je Filiale. (Bericht muss vor Beginn der Wahl bestellt werden)

d. Filial-Bericht inkl. 5 Zusatzfragen: Zusätzlich zum Filial-Bericht erhält der Händler eine Auswertung zu den von ihm gestellten Zusatzfragen. (siehe b. und c.)

7. GEBÜHR FÜR DIE NUTZUNG DES GEWINNERLOGOS
Um das exklusive Recht zur Nutzung der Logos zu erhalten, das nur den Gewinnern der jeweiligen Ausgabe gewährt wird, ist der Gewinner verpflichtet, den Preis für die Lizenz je nach gewünschtem Lizenztyp einmalig zu bezahlen.

8. ZEITRAUM FÜR DIE NUTZUNG DER LOGOS
a. Die Unternehmen sind berechtigt, das jeweilige Logo für 12 Monate ab dem offiziellen Datum der Bekanntgabe der Gewinner zu verwenden, vorausgesetzt, sie haben die Gebühren dafür bezahlt. Nutzungszeitraum für das Logo 2023/2024: 15.10.2023-14.10.2024.

b. Nach Beendigung der Laufzeit darf das Logo nicht weiter genutzt werden. Ausnahmen hiervon müssen mit der SOYUAR abgestimmt und schriftlich bestätigt werden.

c. Ein Unternehmen, das die Rechte zur Nutzung des Logos nach diesem Zeitraum von einem Jahr erworben hat und als „historische Referenz“ kommunizieren möchte, dass es den Titel in der Kategorie X und für die Ausgabe Y erhalten hat, muss eine schriftliche Genehmigung von SOYUAR einholen.

9. GEISTIGES EIGENTUM
a. Der Gewinner erkennt SOYUAR als die für die Durchführung und Organisation verantwortliche Geschäftseinheit und als Verwalter der Eigentumsrechte, der audiovisuellen Inhalte und der Logos an.SOYUAR ist berechtigt, die Nutzung des Logos durch die Gewinner zu autorisieren.

b. Durch die Annahme der Nutzungsbedingungen für das entsprechende Logo erkennt der Preisträger an, dass er keine Rechte an geistigem Eigentum dafür besitzt.

10. GEGENSEITIGE RECHENSCHAFTSPFLICHT
a. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ungeachtet der Gründe für seine Reklamation und des zu ihrer Durchsetzung angewandten Verfahrens die eventuelle Haftung von SOYUAR für die Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus der Tätigkeit für den Wettbewerb ergeben begrenzt ist. SOYUAR haftet mit einem Betrag, der nicht höher ist, als der Gesamtbetrag, den der Kunde tatsächlich für die von SOYUAR gelieferte Dienstleistung gemäß der individuellen Vereinbarung bezahlt hat.

11. DATENSCHUTZ
a. SOYUAR speichert und verarbeitet die Kundendaten in einer Datei, die es ermöglicht, Bestellungen, Zahlungen und ggf. die Verleihung von Preisen zu verwalten, die Durchführung von Marketingmaßnahmen (Kundenbindung, Werbeaktionen) und Zusendung von E-Mail-Werbung an unsere Kunden, die nicht widersprochen oder zugestimmt haben, über dieselben oder ähnliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit den Wahlen stehen.

b. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung – Abwicklung von Bestellungen, Zahlung und ggf. Preisverleihung: Das berechtigte Interesse an der Verarbeitung ist die Erfüllung eines Vertrags. – Versand von kommerziellen Aufforderungen per E-Mail zu denselben oder ähnlichen Dienstleistungen, die von den Kunden bestellt wurden: Das legitime Interesse von SOYUAR besteht darin, unsere Dienstleistungen und Produkte bei unseren Kunden zu bewerben.

c. Datenempfänger – Die Buchhaltung und die Rechnungsabteilung von SOYUAR sind Empfänger der Identität, der Adresse und der USt-IdNr. unserer Kunden.

d. Dauer der Datenspeicherung – Daten, die für die Verwaltung von Bestellungen und die Rechnungsstellung erforderlich sind: während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung und zehn (10) Jahre für die Buchhaltungspflichten. – Daten, die zur Durchführung von Kundenbindungsmaßnahmen und zur Kundenwerbung erforderlich sind: während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung und drei (3) Jahre nach dem letzten Kauf. – Daten zu den Widerspruchslisten gegen den Erhalt von Werbung: drei (3) Jahre.

e. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, auf Ihre Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen oder löschen zu lassen. Sie haben außerdem ein Recht auf Übertragbarkeit und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Um diese Rechte auszuüben oder bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten in diesem System können Sie sich an folgende Adresse wenden:
contact@besterhaendlerdesjahres.de.
Wenn Sie nach der Kontaktaufnahme mit SOYUAR der Meinung sind, dass Ihre Rechte nicht respektiert werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen.

12. GERICHTSSTAND
a. Gerichtsstand ist Köln.

b. Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme oder der Lizenznutzung entstehen, findet das deutsche Recht Anwendung.

Juni 2023